Information zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

16 Min. Lesezeit

Slowenien - Update (Stand 12.07.2021)

Alle Personen, die nach Slowenien einreisen, müssen ab 15.07.2021 einen negativen Coronatest, einen vollständigen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Die Ausnahmen für Transportpersonal bleiben bestehen.

 

Österreich - Hallein verschärfte Corona-Maßnahmen (Stand 06.05.2021 - 15:00 Uhr)

Das Land Salzburg kündigte an, dass für das Gemeindegebiet von Hallein und Oberalmbis Sonntag, 16. Mai, 24 Uhr, verschärfte Corona-Maßnahmen gelten werden:

  • verpflichtende Ausfahrtstests entweder PCR (nicht älter als 72 Stunden) oder mit Antigen Test (nicht älter als 48 Stunden) für Personen ab 15 Jahren
  • Kontrolle durch Polizei und Bundesheer
  • Verschärfte Kontrollen der Quarantäne und Hygienemaßnahmen

Ausnahmen von der Testpflicht:

  • Durchreisende ohne Zwischenstopp
  • Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19 Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können.
  • Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen Neutralisationstest (nicht älter als 3 Monate)
  • Güterverkehr
  • Achtung: Impfung befreit nicht von Testpflicht!

 

Österreich - Update (Stand: 20.04.2021 - 17:00 Uhr)

Bitte beachten Sie die Ausreisebeschränkungen für die Gemeiden:

 

Deutschland - Bayern Aussetzung LKW-Fahrverbot (Stand 07.04.2021 - 14:00 Uhr)

Das LKW-Fahrverbot in Bayern ist bis zum 16.05.2021 ausgesetzt.

 

Deutschland - Lkw Fahrverbot ausgesetzt (Stand: 30.03.2021 - 17:00 Uhr)

In Deutschland wird das Lkw Fahrverbot an den Osterfeiertagen in allen Bundesländern bis einschließlich 05.04.2021 ausgesetzt.

 

Österreich - Tirol und Bezirke Kufstein/ Schwaz Ausfahrtsbeschränkungen (Stand: 30.03.2021 - 16:00 Uhr)

Ab 31.03.2021 bestehen neuerliche Ausfahrtsbeschränkungen im Land Tirol und in den Bezirken Kufstein und Schwaz.

 

Österreich - Änderungen Einreiseverordnung (Stand: 30.03.2021 - 12:00 Uhr)

Die Testpflicht für Pendler wurden verschärft:

  • Pendler aus Hochinzidenzstaaten und Pendler, die nicht aus einem EU/EWR Staat oder aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan einreisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
  • Pendler aus EU Staaten, die keine Hochinzidenzstaaten sind, sowie Pendler aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan gilt weiterhin, dass sie bei Einreise ein maximal 7 Tage altes Testergebnis vorlegen.
  • Regelmäßige Pendler müssen sich außerdem elektronisch registrieren. Dies gilt nun spätestens alle 28 Tage. Bisher war dies einmal wöchentlich erforderlich.

 

Deutschland - Update (Stand: 26.03.2021)

Hier finden Sie den aktuellen Einreisequarantäne-Spiegel von Deutschland.

 

Italien - Update Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Stand: 25.03.2021 - 13:00 Uhr)

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist an folgenden Tagen aufgehoben:

  • 28.03.2021
  • 02.04.2021
  • 03.04.2021
  • 04.04.2021
  • 05.04.2021
  • 06.04.2021

 

Österreich - Update Gasteinertal (Stand: 12.03.2021 - 10:00 Uhr)

Die Ausfahrtsbeschränkungen der betroffenen Gemeinden Bad Hofgastein und Radstadt wurden nun auf Dorfgastein und Bad Gastein ausgeweitet.

 

Deutschland - Update Service Hotline (Stand: 10.03.2021 - 14:00 Uhr)

Im Fall von technischen Problemen bei der deutschen Online- Einreiseanmeldung kann die Service-Hotline weiterhelfen.
Die Hotline arbeitet in deutscher und englischer Sprache und ist unter der Rufnummer +49 30 2598 4363 (Ortstarif) von Montag bis Sonntag von 7 bis 18 Uhr (MEZ/MESZ) erreichbar.

 

Italien - Update (Stand: 08.02.2021 - 17:00 Uhr)

Die Besatzung von Güter- und Personentransporten muss bei Einreise einen negativen PCR-/ Antigentests vorweisen, der nicht älter als 7 Tage sein darf sowie eine Eigenerklärung.

 

Deutschland - Update Sonntagsfahrverbot Bayern (Stand: 08.03.2021 - 16:00 Uhr)

Aufgrund der erschwerten Verkehsabläufe erteilt das Bayerische Innenministerium eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bis einschließlich 05.04.2021.

 

Aktuelle Länderübersicht über Grenzschließungen und Maßnahmen (Stand: 19.02.2021 - 12:00 Uhr)

Unter nachfolgendem Link finden Sie eine aktualisierten Länderinformationen: https://www.aisoe.at/coronavirus/AISOE-Laenderinformationen.pdf

 

Italien - Update (Stand 16.02.2021 - 15:00 Uhr)

Reisende von Österreoch nach Italien müssen sich einem Corona Test und einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.

Ausnahme: die Besatzung von Güter- und Personentransporten.

Es gilt jedoch bei Einreise eine Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-/ Antigentests, der nicht älter als 7 Tage sein darf.

 

Österreich - Update Tirol (Stand: 15.02.2021)

Wichtige Informationen bezüglich der Ausreise aus Tirol ab 12.02.2021 finden Sie hier.

Update: Seit 15.02.2021 ist die Durchreise von und nach Österreich über das kleine und große Deutsche Eck zusätzlich auch in folgenden Fällen gestattet:

  • Personen, die im Güter- und Warenverkehr tätig sind
  • Berufspendler
  • Schüler, Studenten und Auszubildende

Grundsätzlich müssen alle Personen, die sich in Tirol aufgehalten haben, auch die digitale Einreiseanmeldung und einen aktuellen Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen.

 

Deutschland - Update Deutschland/Italien/Tirol (Stand: 15.02.2021 - 11:00 Uhr)

Tschechien, Slowakei und Teile des österreichischen Bundeslandes Tirol werden vom Robert Koch Institut als Virusvariantengebiet eingestuft.

Bei Einreise nach Deutschland über Tirol muss jeder LKW Fahrer über einen negativen Covid-Test verfügen, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist.
Zudem muss sich jeder LKW Fahrer vor Einreise nach Deutschland online unter https://www.einreiseanmeldung.de/#/ anmelden.

Die Brennerautobahn A22 ist seit 15.02.2021 für den Schwerverkehr schon ab der Ausfahrt Verona in Richtung Norden für den Verkehr mit Ziel in Deutschland oder einem über Deutschland erreichbaren Land gesperrt. Nur diejenigen, die über einen negativen Covid- Test verfügen, dürfen in Fahrtrichtung Brenner weiterfahren. Der restliche Verkehr wird nach Tarvisio umgeleitet.


Slowenien - Update Tagespendler (Stand: 09.02.2021 - 15:00 Uhr)

Tagespendler aus Österreich brauchen bei der Einreise nach Slowenien aktuell keinen negativen Test und müssen sich auch nicht in Quarantäne begeben.

 

Schweiz - Update (Stand: 09.02.2021 - 13:00 Uhr)

Seit 08.02.2021 besteht bei Einreise in die Schweiz eine Melde- und Testpflicht. LKW Fahrer sind davon ausgenommen.

 

Österreich - Update Grenzkontrollen Tschechien - Slowakei (Stand: 08.02.2021 - 16:00 Uhr)

Die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Tschechien und der Slowakei werden bis 27.02.2021 verlängert.

 

Italien - Update (Stand: 04.02.2021 - 14:00 Uhr)

Italien hat das Fahrverbot für LKW über 7,5t an Sonn- und Feiertagen an folgenden Terminen aufgehoben:

  • 07.02.2021
  • 14.02.2021
  • 21.02.2021
  • 28.02.2021

 

Österreich - Update neue Einreiseverordnung (Stand: 04.02.2021 - 11:00 Uhr)

In Österreich gilt ab Mittwoch, 10.02.2021 eine neue Einreiseverordnung.

Pendler müssen sich nunmehr mittels Pre-Travel-Clearance Formular online registrieren. Die Registrierung ist für eine Woche gültig.

 

Österreich - Update (Stand: 18.01.2021 - 11:00 Uhr)

Folgende neue Maßnahmen sind ab sofort in Österreich gültig:

  • Verlängerung des Lockdowns bis 7. Februar 2021
  • Tragepflicht FFP2-Masken ab 25. Januar 2021 im Handel und öffentlichen Verkehr (Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind davon ausgenommen)
  • Mindestabstand auf 2m erhöht
  • Die Regierung appelliert an die Betriebe, dort wo es möglich ist, Home Office zu ermöglichen.
  • Distance-Learning in den Schulen bis zu den Semesterferien
     

 

Italien - Update (Stand: 15.01.2021 - 11:00 Uhr)

Das Fahrverbot für LKW über 7,5t ist an Sonntagen und Feiertagen im nationalen und internationalen Verkehr an den nachfolgenden Terminen aufgehoben:

  • 17. Januar 2021
  • 24. Januar 2021
  • 31. Januar 2021

 

Österreich - Update (Stand: 03.12.2020 - 12:00 Uhr)

Die neue Verordnung tritt am 07.12.2020 in Kraft und beinhaltet folgende Punkte:

  • Einzelhandel: Der Handel wird wieder geöffnet. Es besteht weiterhin die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Weihnachtsmärkte sind nicht zulässig
  • Grenzen: Bis 10. Januar 2021 soll die Einstufung der Risiko-Gebiete auf Basis der 14-Tage-Inzidenz der positiven Corona-Fälle passieren. Alle Länder, die einen Wert höher als 100 verzeichnen, werden als Risiko-Gebiet eingestuft. Personen, die aus einem Risiko-Gebiet einreisen, müssen 10 Tage in Quarantäne gehen. Nach 5 Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, um die Quarantäne zu beenden bei einem negativen Testergebnis. Für Pendler etc. wird es Ausnahmeregelungen geben.
  • Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 20:00-06:00 Uhr (Ausnahme: Arbeit, notwendige Grundbedürfnisse, Pflege von Menschen, Bewegung an der frischen Luft)

Weitere Informationen: https://news.wko.at/news/oesterreich/Die-Eckpunkte-der-Lockerung-der-Corona-Massnahmen-im-Uebe.html

 

Kroatien - Update (Stand: 02.12.2020 - 15:30 Uhr)

Die Aufrechterhaltung des Güterverkehrs fällt in Kroatien in eine der Sonderkategorien, weshalb LKW-Fahrer bei der Einreise nach Kroatien KEINEN negativen Covid-19 Test benötigen.

 

Ungarn - Fahrverbote wieder in Kraft (Stand: 25.11.2020 - 14:00 Uhr)

Die wegen der Corona-Situation verkündete Ausnahme von Fahrverboten für LKW über 7,5t wurde heute wieder aufgehoben.

Damit sind die üblichen ungarischen Fahrverbote ab heute wieder in Kraft. 

 

Österreich - Update (Stand: 16.11.2020)

Folgende Maßnahmen gelten in Österreich ab 17.11.2020 (bis 06.12.2020):

  • Ausgangsregelung wird bis 26.11. verlängert und gilt nun den ganzen Tag, Ausnahme: Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Kundenbereiche: Handel ist geschlossen, körpernahe Dienstleistungen (insbes. Friseure, Kosmetiker, Piercen, Tätowieren, etc.) sind untersagt, 
    Lieferungen sind zulässig, Abholungen nicht (außer in der Gastronomie)
  • Weiterhin geöffnet bleiben: Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien, Gesundheits- und Pflegedienste, Tankstellen, Banken, Trafiken, etc.
  • Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen
  • Veranstaltungen bleiben verboten
  • Beim Betreten von Arbeitsorten ist darauf zu achten, dass die berufliche Tätigkeit vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Arbeitsverrichtung außerhalb der Arbeitsstätte ein Einvernehmen finden.

Quelle: https://news.wko.at/news/oesterreich/Corona-Schutzmassnahmen-weiter-verschaerft.html 

 

Ungarn - Ausnahmeregelungen für Fahrbeschränkungen für Fahrzeuge über 7,5t (Stand: 16.11.2020 - 11:30 Uhr)

Es gilt seit 13.11.2020 bis auf Widerruf eine generelle Befreiung von den Fahrtbeschränkungen in Ungarn für LKW und Lastzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5t.

 

Slowakei - Update (Stand: 09.11.2020 - 11:30 Uhr)

Eine Einreise aus Österreich ist ab 15.11. nur mit negativem Covid Testergebnis möglich (PCR Testergebnis nicht älter als 72 Stunden).

Für Pendler und LKW Fahrer wird an einer anderen Lösung gearbeitet. Die Details folgen noch.

Bis 14.11. ist die Grenze noch frei passierbar. LKW Fahrer müssen bis dato keinen negativen PCR Test vorweisen, wenn sie die Slowakei binnen 48 Stunden nach Einreise wieder verlassen.

 

Deutschland - Update Bayern (Stand: 9.11.2020 - 11:30 Uhr)

Seit heute gilt eine neue Quarantäneverordnung für die Einreise nach Bayern. Diese Verordnung gilt bis 30.11.2020.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://news.wko.at/news/salzburg/verordnung-fuer-berufspendler-erlassen.html

 

Tschechien - Update (Stand: 06.11.2020 - 09:00 Uhr)

Es gelten für die Einreise nach Tschechien ab 09.11. wieder neue Einschränkungen. 

Es gilt:

  • geschäftliche Aufenthalte und Transit bis zu 12 Stunden sowie Grenzpendeln weiterhin ohne Einschränkung möglich
  • für Arbeitsaufenthalte über 12 Stunden Dauer: PCR-Test und Online Registrierung vorab erforderlich

 

Italien - Update (Stand 03.11.2020 - 11:30 Uhr)

Sonntagsfahrverbot:

Das Sonntagsfahrverbot für LKWs wurde an den kommenden Sonntagen (8., 15., 22.11.2020) ausgesetzt.

 

Für Fahrer bestehen weiterhin keinerlei Einreisebeschränkungen. Fahrer sollten unbedingt eine Selbsterklärung mitführen.

Es wurden folgende nächtliche Ausgangssperren verhängt:

  • Lombardei 23:00- 05:00 Uhr
  • Kampanien 23:00- 05:00 Uhr
  • Latium 00:00:- 05:00 Uhr
  • Piemont 23:00- 05:00 Uhr
  • Sizilien 23:00- 05:00 Uhr
  • Kalabrien 00:00- 05:00 Uhr

 

Slowakei - Update (Stand 02.11.2020 - 12:00 Uhr)

Die Grenze zu Österreich bleibt offen. Aufgrund der Ausgangssperre ist für alle in die Slowakei einreisenden Personen, die freie Bewegung im Land nur mit einem negativen PCR Testergebnis möglich. Der PCR-Test darf nicht früher als am 29.10. durchgeführt worden sein.

LKW Fahrer im Bereich Gütertransporte, die aus anderen Ländern zwecks Ausübung eines Transports in die Slowakei einreisen oder durch die Slowakei transitieren, ist aufgrund des gültigen Einreise-Beschlusses die Einreise in die Slowakei zur Ausübung ihrer Tätigkeit ohne Auflagen (ohne neg. PCR-Testergebnis) möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://newsletter.wko.at/Media/4ad0ef18-58dc-4e5c-abdc-30f0433817c9/slowakei.pdf

 

Österreich - Update (Stand 31.10.2020)

Folgende verschärfte Schutzmaßnahmen treten ab Mittwoch, 04. November 2020 bis 30. November 2020 in Kraft (Ausnahme: Ausgangsbeschränkungen vorerst bis 12. November 2020):

  • Ausgangsbeschränkung zwischen 20:00 und 06:00 Uhr (gilt bis 12.11.2020)
  • An öffentlichen Orten im Freien ist ein Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu wahren. Ausnahme: Gruppen von max. 6 Personen aus max. zwei verschiedenen Haushalten. An öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen giilt Maskenpflicht.
  • Verbot von Gesichtsvisieren
  • "10 m² pro Kunde"- Regel für Handel- und Dienstleistungsbetriebe inkl. Maskenpflicht für Kunden und Mitarbeiter
  • Betretungsverbote für Gastgewerbe (nur Lieferservice bzw. Selbstabholung zwischen 06:00- 20:00 Uhr)
  • Betretungsverbot für Freizeiteinrichtungen wie Vergnügungsparks, Bäder, Tanzschulen, Indoor Spielplätze, Theater, Kinos, Museen, Tierparks, etc.
  • Sportbereich: kein Betreten von Fitnessstudios, Kontaktsport an öffentlichen Orten ist verboten
  • Verbot von Veranstaltungen, Ausnahmen: berufliche und politische Zusammenkünfte, Beerdigungen mit max. 50 Personen
  • Ausbildungseinrichtungen bleiben geöffnet
  • Zusätzliche Hygieneauflagen gibt es in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern

 

Deutschland - Update (Stand 28.10.2020)

Die Regierungschefs der deutschen Bundesländer haben folgende zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie festgelegt, die ab 04.11.2020 in Kraft treten:

  • Kontakte verringern auf ein absolut nötiges Minimum, Abstand halten
  • Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes
  • Verzicht auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten-
    Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und weitere Anbieter von Freizeitaktivitäten sowie Sportbetriebe werden geschlossen.
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Ein Liefer- und Abholservice ist gestattet.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen, ausgenommen medizinisch notwendige Behandlungen (Bsp: Physiotherapien)
  • Der Einzelhandel, Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.
  • Unternehmen sollten ihre Hygienekonzepte umsetzen und wenn möglich weitestgehend Heimarbeit zu ermöglichen.

 

Deutschland - Update (Stand: 27.10.2020 - 15:00 Uhr)

Hier finden Sie den aktuellen Einreisequarantäne-Spiegel von Deutschland.

 

Italien - Update (Stand 27.10.2020 - 10:00 Uhr)

In den Regionen Latium, Lombardei und Kampanien wurden restriktive Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verabschiedet.

Fahrer sind grundsätzlich ausgenommen, MÜSSEN aber eine Selbsterklärung mitführen, da sonst Verwaltungsstrafen anfallen.

Nächtliches Ausgangsverbot:

  • Lombardei und Kampanien bis 13.11.2020 zwischen 23:00-05:00 Uhr
  • Latium bis 23.11.2020 zwischen 00:00-05:00 Uhr

 

Slowakei - Update (Stand 27.10.2020 - 10:00 Uhr)

In der Slowakei wurden am Abend des 22.10.2020 strenge COVID Eindämmungsmaßnahmen angekündigt. Die Grenze zu Österreich bleibt offen.

Die aktuellen Informationen finden Sie unter: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ticker-corona-virus-updates-aus-der-slowakei.html

 

Frankreich - Update (Stand 23.10.2020 - 16:00 Uhr)

Für die Beförderung von Gütern in Frankreich muss das Fahrzeug

  • mit einem Vorrat an Wasser und Seife sowie Einweghandtüchern oder
  • hydro-alkoholischem Desinfektionsmiuttel

ausgestattet sein.

 

Deutschland - Update (Stand 22.10.2020 - 12:00 Uhr)

Das deutsche Robert-Koch-Institut hat alle österreichischen Bundesländer mit der Ausnahme von Kärnten als Risikogebiet eingestuft.

Zusätzlich wurden folgende Länder als Risikogebiet neu eingestuft:

  • Estland: Jogeva 
  • Irland
  • Italien: Aostatal, Umbrien, Lombardei, Piemont, Toskana, Venetien, Latium, Abrruzzen, Friaul-Julisch Venetien, Emilia-Romagna, Sardinien und die autonome Provinz Bozen-Südtirol
  • Kroatien: Karlovac, Osijek-Baranja, Zagreb, Varaždin und Bjelovar-Bilogora
  • Liechtenstein
  • Polen
  • Schweden: Jönköping und Östergötland
  • Schweiz
  • Slowenien: Posavska und Goriška
  • Ungarn: Heves, Zala und Somogy
  • Großbritannien und Nordirland

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Tschechische Republik - Update (Stand: 05.10.2020, 16:40 Uhr)

Seit 21.09.2020 müssen sich alle Personen, die aus Ländern reisen, die nicht auf der Liste der Länder mit einem geringen COVID-19-Risiko stehen, vor ihrer Ankunft mit den regionalen Gesundheitsbehörden in Verbindung setzen. Das elektronische Formular dafür finden Sie hier: https://plf.uzis.cz/. Dieses Formular muss bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden. Diejenigen, die in das Land einreisen, müssen sich innerhalb von fünf Tagen nach ihrer Ankunft einem PCR-Test unterziehen. Wenn eine Person nicht innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Ankunft ein PCR-Testergebnis bei den jeweiligen Gesundheitsbehörden einreicht, muss sie unter Quarantäne gestellt werden.

Diese Maßnahme gilt NICHT für Arbeitnehmer im internationalen Verkehrswesen, wenn der Grund für die Einreise nachgewiesen werden kann.

Es muss folgendes Dokument mitgeführt werden (Certificate form for international transport workers): https://www.mvcr.cz/mvcren/article/certificate-and-confirmation-form-for-entry-into-the-czech-republic.aspx

 

Österreich - Corona Ampelsystem (Status: 04.09.2020)

Seit 4. September 2020 ist das Corona Ampelsystem des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Betrieb. Dieses ist online unter https://corona-ampel.gv.at/ abrufbar.

Für jede Ampelfarbe gelten geplante Maßnahmen. Die Ampelfarben stehen für das bestehende Risiko:

  • Grün: geringes Risiko
  • Gelb: mittleres Risiko
  • Orange: hohes Risiko
  • Rot: sehr hohes Risiko
     

Deutschland - Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen (Stand: 01.09.2020 - 11:30 Uhr)

Seit 1. September 2020 gelten in allen Bundesländern in Deutschland wieder alle Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen.

 

Ungarn - Grenzschließung (Stand: 01.09.2020)

Ungarn schließt ab 1. September 2020 die Grenze für ausländische Staatsbürger. Ausnahmefälle für die Reise sind:

  • Güterverkehr: Dieser bleibt weiterhin unbegrenzt möglich.
  • Berufspendler innerhalb 30 Kilometer der Staatsgrenze und bei einem Aufenthalt von max. 24 Stunden
  • Geschäftsreisende, wenn ihr Unternehmen mit einem ungarischen Unternehmen verbunden ist.
     

Österreich - Pendlerausnahme, neue Formulare für Ein- und Durchreise (Stand: 24.08.2020 - 08:30 Uhr)

Für Pendler besteht bei der Einreise keine Test- und Quarantäneerfordernisse mehr. Die Pendlereigenschaft ist duch eine Bestätigung des Arbeitsgebers nachzuweisen.

Für durchreisende Personen ohne Zwischenstopp gilt die Einreiseverordnung bekanntermaßen nicht. Für die Durchreise sind neue Formulare obligatorisch.

 

Reisewarnung Kroatien (Stand 17.08.2020)

Kroatien gilt seit 17.08.2020 als Staat, in dem ein erhöhtes Risiko hinsichtlich COVID-19 besteht. Die Ausnahmeregelungen bestehen aber wie bisher weiter, beispielsweise "die Einreise zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs".

Weitere Informationen auf folgenden Seiten: WKO-Corona-Seite und Sozialministerium.

 

Griechenland - Coronavirus (COVID-19) - aktuelle Situation in Griechenland (Stand: 10.08.2020 - 10:40)

Aktuell beschränkt Griechenland in erheblichem Umfang die Ein- und Ausreise über seine Landgrenzen. Der Personenverkehr kann nur noch über den Grenzübergang Promachonas (GR-Bulgarien) fließen, während für den Gütertransport noch die sieben Grenzübergänge Kakavia (GR-Albanien), Krystallopigi (GR-Albanien), Evzoni (GR-Nordmazedonien), Promachonas (GR-Bulgarien), Ormenio (GR-Bulgarien), Nymfaia (GR-Bulgarien) und Kipi (GR-Türkei) offenstehen.

 

Österreich - Update Einreisebestimmungen (Stand: 22.07.2020 - 13:20 Uhr)

Diese Schutzmaßnahmen gelten ab Freitag, 24.07.2020 bei der Einreise nach Österreich.

 

Änderung bei Einreise aus Bulgarien und Rumänien nach Österreich (Stand: 13.07.2020 - 10:00 Uhr)

Aufgrund der steigenden Anzahl an COVID 19 erkrankten Personen in Bulgarien und Rumänien, wurden diese beiden Staaten aus der Weißliste der Verordnung gestrichen. Für die Einreise aus diesen beiden Staaten gelten damit nicht mehr die besonderen Erleichterungen der Verordnung. 


Reisewarnung für Rumänien, Bulgarien und Republik Moldau (Stand 08.07.2020 - 14:30 Uhr)

Die österreichische Bundesregierung verhängt weitere Reisewarnung und verschärft die Grenzkontrollen im Osten. Die Regierung rät von Reisen nach Rumänien, Bulgarien und in die Republik Moldau dringend ab und spricht eine Reisewarnung der höchsten Stufe aus.

 

Reisewarnung für Westbalkan Länder (Stand 01.07.2020 - 14:30 Uhr)

Es gilt eine Reisewarnung für die Westbalkan Länder: Bosnien-Herzegowina, den Kosovo, Nordmazedonien, Albanien, Montenegro und Serbien.

In den Fahrerkabinen dürfen keine Personen, wie u.a. Familienmitglieder, als Beifahrer mitgenommen werden.

 

Großbritannien - Aussetzung der Lkw Maut (Stand: 01.07.2020 - 10:30 Uhr)

Die britische Regierung hat vor dem Hintergrund der Coronakrise beschlossen, die Lkw Maut "HGV Road User Levy" von 01.08.2020 bis 31.07.2021 auszusetzen.

 

Österreich - Änderung der VO über die Einreise von Deutschland nach Österreich (Stand: 29.06.2020 - 11:00 Uhr)

Einreisende aus dem Landkreis Gütersloh benötigen bei der Einreise nach Österreich ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand und müssen einen negativen SARS-CoV-2 Test vorweisen. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als 4 Tage sein.

 

Österreich - Aktualisierung des Informationsblattes des BMF (Stand: 19.06.2020 - 10:00 Uhr)

Das Informationsblatt des BMF "Vierte erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus" wurde aktualisiert: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Vorgehensweise-Zollaemter-Coronavirus.html

Die Aktualisierung betrifft Punkt 8 "Abgabenbefreiung bei der Einfuhr zugunsten von Katastrophenopfern". Die EU hat eine Warenliste veröffentlicht für welche Waren die Abgabenfreiheit in Anspruch genommen werden kann. Diese Maßnahme gilt für Einfuhren zwischen 30.01.2020 und 31.07.2020.

 

Österreich Lockerungsverordnung COVID (Stand: 15.06.2020)

Zusammenfassung der Lockerungsmaßnahmen in Österreich:

  • Betreten öffentlicher Orte ist ohne Mund-Nasen-Schutz möglich (Abstand 1m muss eingehalten werden)
  • Kundenbereiche von Betriebsstätten: kein Mund-Nasen-Schutz nötig (Abstand 1m muss eingehalten werden), Ausnahme: Apotheken
  • Fahrgemeinschaften ohne Mund-Nasen-Schutz möglich
  • Massenbeförderungsmittel: bei Fahrzeugbesetzungen mit max. 2 Personen pro Sitzreihe entfällt die Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Bei Vollbesetzung besteht die Mund-Nasen-Schutz Pflicht.
  • Gastgewerbe: Öffnungszeiten von 06:00-01:00 Uhr, MNS- Pflicht für Kunden entfällt
     

Frankreich - Update (Stand: 08.06.2020 - 16:00 Uhr)

Bei der Einreise nach Frankreich müssen Fahrer zusätzlich eine schriftliche Zusicherung mitführen, keine Symptome der Erkrankung am Coronavirus zu verspüren.

 

Slowakei - Update (Stand: 08.06.2020 - 10:00 Uhr)

Die österreichisch- slowakische Grenze ist ab heute für Österreicher und Slowaken wieder frei passierbar. Die Reisefreiheit zwischen Österreich und der Slowakei ist somit wiederhergestellt. 

 

Italien - Update Einreisebestimmungen (Stand: 18.05.2020 - 16:30 Uhr)

Ab 18.05.2020 ist bei der Einreise nach Italien keine Meldung an die zuständige Gesundheitsbehörde mehr notwendig.
Eine Eigenerklärung ist nach wie vor Pflicht: https://www.interno.gov.it/sites/default/files/allegati/nuovo_modello_autodichiarazione_editabile_maggio_2020.

 

Österreich - Update Wochenendfahrverbot (Stand: 18.05.2020 - 15:30 Uhr)

Das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot in Österreich tritt ab sofort wieder in Kraft.

 

Italien - Verlängerung Aufhebung von Fahrverboten (Stand: 11.05.2020 - 10:30 Uhr)

Alle Fahrverbote an Außerortsstraßen für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen bleiben bis zum 17. Mai 2020 ausgesetzt.

 

Italien - Update Einreise (Stand: 07.05.2020 - 13:30 Uhr)

Alle FahrerInnen, die über Südtirol nach Italien einfahren, müssen ab sofort wieder ein Onlineformular ausfüllen: https://siag.limequery.org/243965

Die bisher formlose Anmeldung per Email ist nicht mehr ausreichend.

 

Slowakei - Heimfahrten von slowakischen LKW-Fahrern (Stand 04.05.2020 - 09:50 Uhr)

Seit 01.05.2020 gilt eine neue slowakische Quarantäneverordnung.

Die Ausnahme der Quarantänepflicht für LKW Fahrer wird nun auch auf die Rückkehr nach Hause mit anderen Verkehrsmitteln ausgedehnt. Wichtig ist das Mitführen des EU-Musterformulars für Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen.

 

Frankreich - Ende Befreiung Wochenend- und Feiertagsverbote (Stand: 30.04.2020 - 11:20 Uhr)

Die vorübergehend gültigen Erlässe betreffend des Wochenend- und Feiertagsfahrverbot sowie der erlaubten Lenkzeiten wurden nicht mehr verlängert. Es gelten in Frankreich ab sofort wieder die normalen Regelungen.

 

Deutschland - Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Stand: 30.04.2020 - 11:20 Uhr)

Hier eine aktuelle Übersicht der Ausnahmen von Sonn- und Feiertagsfahrverboten in Deutschland.

 

Burgenland - Grenzübergänge (Stand: 29.04.2020 - 12:15 Uhr)

Ab 30.04.2020 Mitternacht läuft die Ausnahmeregelung für das LKW- Fahrverbot für die Grenzübergänge Klingenbach, Deutschkreutz und Bonisdorf aus. Ab 01.05.2020 gilt daher an den genannten Grenzübergängen wieder das Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen.

 

Österreich - Grenzkontrollen (Stand: 27.04.2020 - 13:50 Uhr)

Die österreichischen Grenzkontrollen zu Deutschland, Italien, Schweiz, Liechtenstein, Tschechien und Slowakei wurden bis inkl. 07.05.2020 verlängert.


Deutschland - Erleichterungen beim Grenzverkehr kleines deutsches Eck (Stand: 24.04.2020 - 12:15 Uhr)

Für den Waren- und Güterverkehr gilt die gleiche Regelung wie für Berufspendler: Es muss an der Grenze eine entsprechende Bescheinigung vorgezeigt werden

Im Falle einer Durchfahrt (Transit) ist im Formular "Wohnsitz" durchzustreichen und mit "Firmensitz" zu ersetzen. Betreffend dem Waren- und Güterverkehr wäre auch hier wieder Firmensitz und Ablade/Lieferort anzugeben. Alle Fälle müssen ohne Zwischenstopp durchgeführt werden.

 

Italien - Update (Stand 22.04.2020 - 14:30 Uhr)

 

Österreich - Update Wochenendfahrverbot (Stand 21.04.2020 - 16:00 Uhr)

Das Wochenendfahrverbot für LKW ist bis 17.05.2020 ausgesetzt.

 

Italien - neue Eigenerklärung vorhanden und Fahrverbot (Stand: 20.04.2020 - 16:30 Uhr)

Jeder Transport nach Italien ist laut Information des AW Mailand an die Gesundheitsbehörden zu melden!

Es gibt eine neue Version der Eigenerklärung: https://www.wko.at/branchen/sbg/transport-verkehr/Eigenerklaerung_deutsche_Arbeitsuebersetzung_14-4-2020.pdf

Die Aufhebung der Fahrverbote für LKW wurde bis einschließlich 03.05.2020 verlängert.

 

Deutschland - BAG kontrolliert Kabotage (Stand: 17.04.2020 - 11:00 Uhr)

Das Bundesamt für Güterverkehr kontrolliert auch während der Corona Pandemie die Kabotagebestimmungen: https://www.wko.at/branchen/sbg/transport-verkehr/Klarstellung-14353.pdf

 

Deutschland - Update (Stand 16.04.2020 - 08:30 Uhr)

Die Binnengrenzkontrollen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Italien und Spanien wurden bis zum 4. Mai 2020 verlängert.

 

Tschechien - Update (Stand: 15.04.2020 - 12:00 Uhr)

  • Achtung: Grenzkontrollen bei Einreise nach Österreich aus Tschechien
  • Notstand wurde bis 30.04.2020 verlängert
  • Neue Pendlerregelung:
    Pendler aus Tschechien nach Österreich (Pendlersystem 2+2): Personen, die sich 14 Tage oder länger in Österreich aufgehalten haben, unterliegen bei Wiedereinreise nach Tschechien 14 Tage Pflichtquarantäne (Pendlerbescheinigungen aus beiden Ländern notwendig). Danach dürfen Sie (mit Nachweis der erfüllten Quarantäne) wieder für 14 Tage oder mehr ausreisen.
    Personen, die nach Tschechien pendeln: Können die Grenzen Tschechiens nur noch in Abständen von mindestens 14 Tagen überschreiten. Sie müssen sich unverzüglich nach der Einreise telefonisch bei der zuständigen Hygienestation melden (je nach Aufenthaltsort in Tschechien) und die 14-tätige Quarantäne in Tschechien absolvieren. Erst danach kann die Arbeit in Tschechien aufgenommen werden.


Slowakei - Update (Stand: 14.04.2020 - 09:30 Uhr)

Seit heute gelten folgende Auflagen für die Slowakei für die Einreise nach Österreich: Personen, die von der Slowakei nach Österreich einreisen wollen, benötigen ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand. Personen, die ein solches Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise verwehrt.

Ausnahmen:

  • Österreichischen Staatsbürgern ist es erlaubt einzureisen, wenn sie sich zu einer 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten.
  • Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist.
  • Der Güterverkehr sowie der Pendler-Berufsverkehr sind von den Maßnahmen AUSGENOMMEN (wichtig: Nachweis des Arbeitsverhältnisses mitführen!)

 

Ausnahmeregelungen für LKW Fahrverbote an den Osterfeiertagen (Stand: 09.04.2020 - 16:30 Uhr)

  • Österreich: Das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot für LKW ist bis 19.04.2020 ausgesetzt.
  • Tschechische Republik: Die geltenden Fahrverbote sind während der Zeit des Notstandes aufgehoben.
  • Frankreich: Die geltenden Fahrverbote sind bis 20.04.2020 aufgehoben.
  • Deutschland: Hier eine Übersicht der Ausnahmeregelungen in den Bundesländern.
  • Italien: Das Fahrverbot ist bis 14.04.2020 aufgehoben.
  • Rumänien: Die Fahrbeschränkungen auf dem Abschnitt Ploiesti-Brasov (E60) sind bis 16.04.2020 aufgehoben. Die Beschränkungen gelten weiterhin auf der Strecke Bukarest-Ploiesti (DN1).
  • Spanien: Die Fahrverbote sind für die gesamte Dauer des Ausnahmezustandes ausgesetzt.
  • Slowakei: Die slowakische Polizei hat am 10., 12. und 13. April die Fahrverbote aufgehoben.

 

Frankreich - Neuer Passierschein für LKW Fahrer (Stand: 09.04.2020 - 09:00 Uhr)

Seit 8.4.2020 müssen Fahrer von Gütertransporten in Frankreich einen neuen Passierschein mitführen. Hier ist das Dokument zum Download.

 

Deutschland - Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots (Stand: 09.04.2020 - 09:00 Uhr)

Die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots gilt nun in ALLEN deutschen Bundesländern. Eine Beschränkung auf Güter des Trockensortiments existiert nicht mehr. Dies gilt für Sonntage wie auch für alle gesetzlichen Feiertage.

 

Österreich - Grenzkontrollen verlängert bis 27. April 2020 (Stand: 07.04.2020 - 14:50 Uhr)

Die Grenzkontrollen zu Italien, Deutschland, Schweiz und Liechtenstein bleiben bis 27.04.2020 aufrecht.

 

Wochenend und Feiertagsfahrverbot (Stand: 07.04.2020 - 8:45 Uhr)

Das österreichische Ministerium bestätigt, dass von der Ausnahme zum Wochenendfahrverbot auch Feiertage umfasst sind.

 

Verlängerung abgelaufener Fahrerkarten (Stand: 02.04.2020 - 16:20 Uhr)

Seit heute ist es möglich über die ASFINAG abgleaufene, defekte oder gestohlene Fahrer- und auch Unternehmerkarten zu verlängern bzw. zu beantragen unter: https://www.asfinag.at/verkehr/lkw-bus/digitaler-tachograph/antragstellen/

 

Kroatien - Update (Stand: 02.04.2020 - 14:20 Uhr)

Es kam zu einer Lockerung der Quarantäne von kroatischen LKW Fahrern. Sie können nach Be-/ Entladen in Kroatien in Selbstisolation gehen und auf neue Aufträge ihres Arbeitgebers warten.

 

Slowenien - Update zur Grenze (Stand: 02.04.2020 - 10:15 Uhr)

Folgende Grenzübergänge sind ab dem 2.4.2020 (0:00 Uhr) geschlossen: Grablach – Holmec, Langegg – Jurij, Spielfeld (Bundesstraße) – Šentilj (magistrala) sowie Wurzenpass – Korensko sedlo.

 

Österreich - Spielfeld Bundesstraße, Schließung Grenzübergang (Stand: 01.04.2020 - 19:30 Uhr)

Der Grenzverkehr über den Grenzübergang Spielfeld- Bundesstraße ist bis auf Weiteres eingestellt.

 

Rumänien - Schutzausrüstung für LKW- Lenker Pflicht (Stand: 01.04.2020 - 16:30 Uhr)

LKW- Fahrer sind verpflichtet an den Grenzübergangsstellen persönliche Schutzmittel (Desinfektionsmittel, Handschuhe, Gesichtsmasken) zu tragen und Dokumente vorzulegen, die die Reiseroute zum Zielort belegen.

 

Österreich - Verlängerung des Wochenendfahrverbots bis inkl. 19.04.2020 (Stand: 01.04.2020 - 12:00 Uhr)

Die Ausnahme des Wochenendfahrverbotes wurde in Österreich bis inkl. 19.04.2020 ausgeweitet.

 

Lieferungen ins Paznaun und nach St. Anton bzw. aus den Gebieten hinaus  (Stand: 31.03.2020 - 14:20 Uhr)

Die Lieferungen ins Paznaun und nach St. Anton bzw. aus den Gebieten hinaus sind erlaubt. Vorab muss ein Mail an die BH Landeck geschickt werden: bh.la.gewerbe@tirol.gv.at mit Datum der Lieferung, Name des Fahrers, Kennzeichen, Gegenstand der Lieferung, Begründung und Auftragsbestätigung.

 

Deutschland - Lockerung der Kabotagebeschränkung (Stand: 24.03.2020 - 13:40 Uhr)

Bei Vorliegen folgender Voraussetzungen wird bis zum 30.09.2020 von der Verfolgung und Ahndung güterkraftverkehrsrechtlicher Verstöße, die Genehmigungspflicht und die Kabotagevorschriften betreffend, abgesehen.

 

Frankreich - Update (Stand: 21.03.2020 - 11:50 Uhr)

Derzeit herrscht keine Einschränkung des Güterverkehrs in Frankreich. Das Sonntag- Fahrverbot für LKWs ist aufgehoben. Es kommt zu längeren Grenzwartezeiten.

Die Lenk- und Ruhezeiten sind derzeit noch NICHT ausgesetzt. LKW Fahrer müssen das ausgefüllte Dokument mit sich haben.

 

Slowenien - Update (Stand: 21.03.2020 - 11:00 Uhr)

Für den Güterverkehr gilt die Verordnung der Gesundheitschecks an den Grenzen NICHT. Slowenische Pendler können nach wie vor einreisen. Pendler sollten einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses mitzuführen.

 

Österreich - neuer Erlass Lenk- und Ruhezeiten (Stand: 20.03.2020 - 11:00 Uhr)

Rückwirkend mit 16.03.2020 bis 14.04.2020 gilt ein Erlass der österreichischen Lenk- und Ruhezeiten: https://www.wko.at/branchen/sbg/transport-verkehr/BMK_ST_Extern_Einzelabfertigung.pdf

 

Deutschland - Aufhebung des Wochenendfahrverbots (Stand: 20.03.2020 - 09:30 Uhr)

Deutschland hat die Bestimmungen zum Wochenendfahrverbot (Sonn- und Feiertage) gelockert. Hier eine Übersicht der Bundesländer.

 

Tschechien: Ruhetage - Heimkehr (Stand: 20.03.2020 - 09:25 Uhr)

Tschechische LKW-Fahrer, die in Österreich angestellt und keine Pendler sind, dürfen für Ruhetage (in der Regel: Wochenende) nach Hause nach Tschechien fahren. Auch wenn sie aus einem Risikoland für Tschechien (= Österreich!) kommen, müssen sie nicht in Quarantäne gehen.

Beim Grenzübertritt müssen die Fahrer folgendes vorweisen:

  • Kopie des Arbeitsvertrages (Empfehlung: mit Arbeitsüberetzung in tschechischer Sprache), die beweist, dass er in Österreich angestellt ist
  • EU-Fahrerqualifizierungsnachweis (tschechisch: profesní karta ridice)
  • vom Arbeitgeber bestätigte Bescheinigung für die Arbeiter im internationalen Verkehr auf Tschechisch und auf Englisch.

Das Formular in engl. finden Sie HIER.
Auf Tschechisch HIER.

 

Österreich - neue Konkretisierung der Home Office Verordnung (Stand: 20.03.2020 - 09:00 Uhr)

Am Ort der beruflichen Tätigkeit sollte zwischen den Personen ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Arbeitsstätten dürfen nur betreten werden, wenn die berufliche Tätigkeit nicht auch außerhalb der Arbeitsstätte durchgeführt werden kann (Home Office).

 

Italien- Update (Stand: 19.03.2020 - 15:30 Uhr)

14 Tage Zwangsisolierung für Personen, die ins Land einreisen. Dies gilt NICHT für LKW Fahrer, die in Italien ausliefern oder durch Italien durchfahren, sofern sie das Land nach 72 Stunden verlassen. Hierzu gibt es ein neues Formular.

Deutsche Übersetzung des Formulars.

 

Bulgarien - Update (Stand: 19.03.2020 - 11:30 Uhr)

Die bulgarische Regierung gewährt eine zeitweilige Toleranz bei Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer für den nationalen und internationalen Güterverkehr. Diese Ausnahme gilt von 19.03.2020 bis 16.04.2020.

 

Tirol - Quarantäne Güterverkehr (Stand: 19.03.2020 - 11:30 Uhr)

Die Zufahrt und Abfahrt ist verboten. Die Beschränkungen und Ausnahmen für den Warenverkehr lauten wie folgt:

  • Die Belieferung an die Gemeinden und die Abholungen/ Warentransporte aller Art aus den Gemeinden sind erlaubt.
  • Sondersituation: abgeriegelte Quarantänegebiete Paznaun, Ischgl, Sölden: Hier ist nur die Zustellung von Waren des täglichen Bedarfs und Belieferungen der kritischen Infrastruktur erlaubt.

Weitere Informationen unter https://www.wko.at/branchen/sbg/transport-verkehr/LGBLA_TI_20200318_33.pdfsig.pdf

 

Kroatien - Update  (Stand: 19.03.2020 - 10:05 Uhr)

Güterverkehr nach Kroatien ohne Quarantäne der Fahrer ist möglich, sofern die Lkws nur ausgeladen/ beladen werden und am selben Tag Kroatien wieder verlassen. Der Kunde ist für die Sicherstellung der Abladung/ Beladung zuständig, da die Fahrer die Kabine nicht verlassen dürfen.

 

Slowakei - LKW-Fahrer von Quarantänepflicht ausgenommen  (Stand: 19.03.2020 - 10:05 Uhr)

Slowakische LKW-Fahrer können am Wochenende ohne Quarantäne nach Hause in die Slowakei fahren. Fahrer sollten unbedingt eine Bestätigung (Versorgungsrelevanter Auftrag) des Arbeitgebers mitführen.

 

Polen - aktualisierte Situation (Stand: 19.03.2020 - 10:05 Uhr)

Ausländern wird die Einreise nach Polen nicht gestattet. Der gesamte Flug- und Zugverkehr aus dem Ausland wird vorübergehend eingestellt. Polnische Staatsbürger, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen eine zweiwöchige Quarantänezeit durchlaufen.

Der internationale Straßengüterverkehr ist von diesen Beschränkungen nicht betroffen. Die Grenzen bleiben für den Warenfluss offen.

WICHTIG: LKW Fahrer benötigen bei der Einreise nach Polen folgende Formulare https://zmpd.pl/aktualnosc.php?akt_id=1818

 

Ungarn - Güterverkehr Grenzprobleme (Stand: 18.03.2020 - 10:25 Uhr)

Das derzeitige Problem auf österreichischer Seite ist, das ein LKW-Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen im Transitverkehr gilt. Der internationale Güterverkehr wird derzeit nur in Nickelsdorf abgefertigt. Hier ist jedoch derzeit eine Blockade in beiden Richtungen.

 

Grenzübergang Nickelsdorf - kritische Situation (Stand: 18.03.2020 - 09:10 Uhr)

Laut Information der Verkehrspolizei Burgenland ist die Ein- und Ausreise für Personen- und Güterverkehr am Grenzübergang Nickelsdorf (A/H) derzeit blockiert.

ORF Burgenland: https://burgenland.orf.at/stories/3039653/

 

Europa Lkw-Grenzwartezeiten - Interaktive gratis Karte mit Live-Daten (Stand: 17.03.2020 - 10:00 Uhr)

Unter dem Link: https://covid-19.sixfold.com/ steht gratis eine interaktive, Übersichtskarte hinsichtlich Lkw-Grenzwartezeiten in Europa entsprechend zur Verfügung.

 

Corona Ausnahmebestimmungen bei Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Österreich (Stand: 16.03.2020 - 15:50 Uhr)

Die österreichische Klimaschutz- und Mobilitätsministerin Leonore Gewessler hat heute mit einem Erlass Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeitbestimmungen im Straßenverkehr angeordnet. Darin ist festgehalten, dass die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen für bis zu 30 Tage ausgesetzt werden, um die generelle Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaftsbetrieben weiterhin sicherzustellen. Die Ausnahme gilt ab sofort im gesamten österreichischen Bundesgebiet und ist bis 14. April 2020 befristet.

 

COVID-19 Länder Update (Stand: 14.03.2020 - 17.00 Uhr)

Kroatien: Personen die aus Österreich nach Kroatien einreisen, erhalten an der Grenze einen Bescheid und müssen sich in eine 14-tägige Selbstisolation begeben, das gilt auch für LKW-Fahrer. Die Selbstisolation kann am eigenen Wohnort (wenn vorhanden) oder in offiziellen vom Staat organisierten Einrichtungen verbracht werden. Lt. telefonischer Auskunft des kroatischen Verkehrsministeriums gibt es auch für Fahrten die nur ausladen und Kroatien sofort wieder verlassen, keine Ausnahme.

Auch wenn der Güterverkehr offiziell nicht eingeschränkt ist, bilden sich derzeit an den Grenzen beim LKW Verkehr lange Schlangen. Es wird berichtet, dass viele LKW-Fahrer umkehren. Transit in Koatiens Nachbarländer ist möglich, sofern die Fahrt nicht unterbrochen wird. 

Slowenien: Der Güterverkehr aus Italien über Slowenien in andere Zielländer (z.B. auch Österreich) wurde eingestellt.
Güterverkehr aus Italien mit der Enddestination Slowenien kann noch durchgeführt werden. Ausgenommen von den Beschränkungen:
LKWs mit medizinischen Gütern, humanitärer Hilfe oder Postversand.

Grenze Kroatien - Slowenien: Die Grenze ist für LKW und Autos von Italien nach Kroatien gesperrt.

Grenze Ungarn - Slowenien: Die Grenze ist für den gesamten Verkehr von Italien nach Ungarn gesperrt.

Grenze Österreich - Slowenien: Im Moment gibt es keine Einschränkungen.

Die Situation ändert sich täglich.

Italien: Gütertransporte von und nach Italien sind massiv eingeschränkt, eine Reihe von Grenzübergängen zwischen Österreich und Italien wurden per Verordnung des österreichischen Bundesministeriums für Inneres geschlossen. Hier nachzulesen: Bundesministerium

Tschechien: LKW-Fahrer (LKW bis und über 3,5t, also auch Kleinlaster etc.) können die Grenzen mit Bestätigung passieren (Ziel ist ungehinderter Güterverkehr).

Polen: die Grenzen in Polen wurden geschlossen, aber nicht für Güterverkehr. Es sind noch keine weiteren Begrenzungen geplant. Natürlich ist die Situation dynamisch und es kann sich jederzeit ändern.

 

Kundeninformation Quehenberger Logistics (Stand: 10.03.2020 - 17:00 Uhr)

Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer GeschäftspartnerInnen und MitarbeiterInnen sind für uns von fundamentaler Bedeutung.
Wir beobachten die Entwicklung rund um den Coronavirus genau und haben bereits alle erdenklichen, von offiziellen Stellen geforderten und darüber hinausgehende Maßnahmen ergriffen.

Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Dienstleistern, PartnerInnen und MitarbeiterInnen, und können aus heutiger Sicht mitteilen, dass in unserem Wirkungskreis kein einziger Verdachtsfall aufgetreten ist.

Wir bei Quehenberger Logistics haben folgende Maßnahmen implementiert, um unsere Dienstleistungen unter diesen besonderen Umständen abzusichern:

  • Wir beobachten die Entwicklung tagesaktuell und leiten entsprechende Maßnahmen ein, die durch ein Kompetenzzentrum gesteuert werden.
  • Wir haben im Rahmen unseres Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement ein Sicherheitskonzept und eine Risikoanalyse durchgeführt und erweitern diese laufend.
  • Im Notfall sind wir darauf vorbereitet, unsere Disposition jederzeit auf Home Office umstellen zu können.
  • Trotz implementierter Hygieneregelungen, wurden unsere MitarbeiterInnen und LKW-FahrerInnen aus gegebenem Anlass nochmals verschärft darauf hingewiesen.
  • Die Verfügbarkeit von Hygieneprodukten und Desinfektionsmitteln an den Standorten ist gesichert.
  • Persönliche Besprechungen beschränken wir auf das Notwendigste und behelfen uns stattdessen mit Telefon- und Videoanrufen.
  • Darüber hinaus haben wir, um das Risiko weiter zu minimieren, Reiserichtlinien herausgegeben, welche genau den Reiseempfehlungen der Behörden folgen.

Selbstverständlich verfolgen wir die aktuellen Entwicklungen der Verbreitung des Coronavirus auch weiterhin und reagieren auf Grundlage der Ratschläge von Regierungen, Gesundheitsbehörden und medizinischen FachexpertInnen.

Wir sind natürlich in einigen Bereichen, speziell im Gebiet Italien, mit enormen operativen und administrativen Hindernissen konfrontiert, die Zeit und einen erheblichen finanziellen Aufwand mit sich bringen. Aber auch hier ist es uns bisher gelungen, durch den großartigen Einsatz unserer MitarbeiterInnen gemeinsam mit unseren KundInnen tragfähige Lösungen zu finden.

Wir beobachten die Entwicklung der Lage genau und halten unsere GeschäftspartnerInnen und MitarbeiterInnen bei Veränderungen auf dem Laufenden.

Klaus Hrazdira
Unternehmenssprecher